Berliner Klimaanpassungsgesetz
Klimaanpassung verbindlich – mit Risikoanalyse, Programm, Monitoring und Steuerung
Artikel von Christhard »Otto« Landgraf vom 27.2.2026
Berlin, Friedensplatz, CC-BY Christhard Landgraf
Berlin hat mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) Klimaanpassung rechtlich verbindlich geregelt. Kern ist eine Klimarisikoanalyse als Grundlage für Priorisierung und Maßnahmenplanung. Räumlich differenziert werden u. a. Hitze-, Starkregen/Überflutungs- und Dürre-Risiken analysiert und Hotspots sichtbar gemacht.
Darauf aufbauend soll ein Klimaanpassungsprogramm Maßnahmen bündeln und umsetzen. Monitoring, Transparenz und Berichterstattung sind gesetzlich vorgesehen. Zudem werden Koordinations- und Steuerungsstrukturen etabliert, um Umsetzung zu verstetigen. Teilweise offen bleibt die durchgehende „Maßnahme → zuständiges Amt“-Zuordnung (wird in nachgelagerten Programmen/Plänen konkretisiert) sowie ein expliziter Kommunikationsplan über reine Veröffentlichungspflichten hinaus.
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