Berliner Klimaanpassungsgesetz
Klimaanpassung verbindlich – mit Risikoanalyse, Programm, Monitoring und Steuerung
Berlin, Berlin
Artikel von Christhard »Otto« Landgraf vom 27.2.2026
Berlin, Friendensplatz, CC-BY Christhard Landgraf
Ein Projekt von Stadt.Land.Klima!
Berlin, Friendensplatz, CC-BY Christhard Landgraf
KommuneBerlin
BundeslandBerlin
OrganisationStadt.Land.Klima!
AutorChristhard »Otto« Landgraf
Berliner Klimaanpassungsgesetz
Klimaanpassung verbindlich – mit Risikoanalyse, Programm, Monitoring und Steuerung
Berlin hat mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) Klimaanpassung rechtlich verbindlich geregelt. Kern ist eine Klimarisikoanalyse als Grundlage für Priorisierung und Maßnahmenplanung. Räumlich differenziert werden u. a. Hitze-, Starkregen/Überflutungs- und Dürre-Risiken analysiert und Hotspots sichtbar gemacht.
Darauf aufbauend soll ein Klimaanpassungsprogramm Maßnahmen bündeln und umsetzen. Monitoring, Transparenz und Berichterstattung sind gesetzlich vorgesehen. Zudem werden Koordinations- und Steuerungsstrukturen etabliert, um Umsetzung zu verstetigen. Teilweise offen bleibt die durchgehende „Maßnahme → zuständiges Amt“-Zuordnung (wird in nachgelagerten Programmen/Plänen konkretisiert) sowie ein expliziter Kommunikationsplan über reine Veröffentlichungspflichten hinaus.