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Berliner Klimaanpassungsgesetz

Klimaanpassung verbindlich – mit Risikoanalyse, Programm, Monitoring und Steuerung

Berlin, Berlin

Artikel von Christhard »Otto« Landgraf vom 27.2.2026

Berlin, Friendensplatz, CC-BY Christhard Landgraf

Berlin hat mit dem **Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln)** Klimaanpassung rechtlich verbindlich geregelt. Kern ist eine **Klimarisikoanalyse** als Grundlage für Priorisierung und Maßnahmenplanung. Räumlich differenziert werden u. a. Hitze-, Starkregen/Überflutungs- und Dürre-Risiken analysiert und Hotspots sichtbar gemacht. Darauf aufbauend soll ein Klimaanpassungsprogramm Maßnahmen bündeln und umsetzen. **Monitoring, Transparenz und Berichterstattung** sind gesetzlich vorgesehen. Zudem werden **Koordinations- und Steuerungsstrukturen** etabliert, um Umsetzung zu verstetigen. Teilweise offen bleibt die durchgehende „Maßnahme → zuständiges Amt“-Zuordnung (wird in nachgelagerten Programmen/Plänen konkretisiert) sowie ein expliziter Kommunikationsplan über reine Veröffentlichungspflichten hinaus.

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