Bürgerbeteiligung beim Klimaschutz
Was beinhaltet diese Maßnahme? Um was geht es?
Die Kommune soll den Menschen vor Ort strukturierte Möglichkeiten der Mitbestimmung anbieten. Das könnte zum Beispiel ein Klima-(bei-)rat oder ein Bürgerlenkungsausschuss sein.
Kriterien der Bewertung
Rot – keine Formen von Bürgerbeteiligungen oder nichts auffindbar
Orange - Es gibt eine Bürgerbeteiligung, die aber keines der Qualitätskriterien erfüllt; ODER es gibt zumindest ein grundlegendes Beteiligungsformat (Umfragen, Online-Beteiligung, Diskussionsrunden im Rathaus etc.), das über die gesetzlichen Verpflichtungen (Bekanntmachungen) hinausgeht.
Gelb: Bürgerbeteiligung, die 1 Qualitätskriterien erfüllt
Hellgrün: Bürgerbeteiligung, die 2 Qualitätskriterien erfüllt
Dunkelgrün: Bürgerbeteiligung, die alle 3 Qualitätskriterien erfüllt
Qualitätskriterien für eine gute organisierte Bürgerbeteiligung, einen Klimabeirat o.Ä.:
- Der Klimabeirat (o.ä.) trifft sich regelmäßig und eigenständig, muss also nicht z.B. vom Stadtrat einberufen werden
- Die Mitglieder des Klimabeirats (o.ä.) werden nicht vollständig durch den Stadtrat entschieden & ernannt (sondern gewählt, oder gelost, oder zivilgesellschaftlichen Gruppen haben feste Sitze, für die sie Personen ernennen können)
- Der Klimabeirat hat Antragsrecht/Initiativrecht und/oder Rederecht im Stadtrat
Bewertung der Umsetzbarkeit
So findest du heraus, ob diese Maßnahme angenommen wurde:
Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung sollten auf Website der Stadt aufzufinden sein oder Presseartikel zu Beschlüssen auffindbar. Bürgerbeteiligungen leben von Transparenz und Kommunikation, also wenn nichts auffindbar ist, gibt es auch keine Punkte.