Weltweit der erste Fußverkehrsplan
Der Entwurf liegt seit 2. April 2025 vor
Berlin, Berlin
Artikel von Christhard »Otto« Landgraf vom 14.7.2025
Berlin Alexanderplatz, CC BY Christhard Landgraf
Das Land Berlin erarbeitet gemäß Berliner Mobilitätsgesetz § 52 erstmals einen Fußverkehrsplan. Auf Grundlage des Mobilitätsgesetzes fördert er den Fußverkehr und legt Standards für ihn fest, ähnlich wie dies für andere Verkehrsarten im Rad- und Nahverkehrsplan bereits üblich ist.
Die wesentlichen Inhalte des Fußverkehrsplans werden in § 52 MobG BE festgelegt.
Dazu gehören:
• die Entwicklung eines Vorrangnetzes für den Fußverkehr
• die Festlegung von Qualitäts- und Erschließungsstandards
• andere planerische Zielvorgaben
• Ableitung von Maßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren
KommuneBerlin
BundeslandBerlin
Datum14.7.2025
AutorChristhard »Otto« Landgraf
Linkhttps://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/fussverkehr/fussverkehrsplan/
Weltweit der erste Fußverkehrsplan
Der Entwurf liegt seit 2. April 2025 vor
Die wesentlichen Inhalte des Fußverkehrsplans werden in § 52 MobG BE festgelegt.
Dazu gehören:
• die Entwicklung eines Vorrangnetzes für den Fußverkehr
• die Festlegung von Qualitäts- und Erschließungsstandards
• andere planerische Zielvorgaben
• Ableitung von Maßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren