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Weltweit der erste Fußverkehrsplan

Der Entwurf liegt seit 2. April 2025 vor

Berlin, Berlin

Artikel von Christhard »Otto« Landgraf vom 14.7.2025

Berlin Alexanderplatz, CC BY Christhard Landgraf

Das Land Berlin erarbeitet gemäß Berliner Mobilitätsgesetz § 52 erstmals einen Fußverkehrsplan. Auf Grundlage des Mobilitätsgesetzes fördert er den Fußverkehr und legt Standards für ihn fest, ähnlich wie dies für andere Verkehrsarten im Rad- und Nahverkehrsplan bereits üblich ist.

Die wesentlichen Inhalte des Fußverkehrsplans werden in § 52 MobG BE festgelegt.

Dazu gehören:

• die Entwicklung eines Vorrangnetzes für den Fußverkehr

• die Festlegung von Qualitäts- und Erschließungsstandards

• andere planerische Zielvorgaben

• Ableitung von Maßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren